Eine Reiseanzahlung von 40 Prozent ist zu hoch

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
9. Januar 2012

Das Schöne an einer Reisebuchung ist unter anderem, dass der Urlauber nicht direkt den gesamten Betrag zahlen muss. So ist im Normalfall eine Anzahlung zu leisten, der Rest des Betrags wird dann beispielsweise kurz vor Antritt des Urlaubs oder bei manchen Veranstaltern auch bei der Abreise gezahlt.

Wie das Landgericht Bamberg nun erklärt hat, sei eine Anzahlung von 40 Prozent des Preises allerdings zu hoch. So sei eine Klausel, die besagt, dass eine Anzahlung in der Höhe nach Erhalt der Reisebestätigung zu zahlen sei, ungültig. Ein Betrag von 20 Prozent des Gesamtpreises sei angemessen, doch die doppelte Menge schlichtweg "nicht akzeptabel", unter anderem deswegen, weil der Kunde nicht einsehen kann, wie gut der Veranstalter die Reise vorbereitet und ob er die Vertragsbedingungen einhält.