Mehr Rechte für Flugpassagiere wenn ein Flug annulliert oder umgebucht wird

Auch ein "immaterieller Schaden" kann nun vor Gericht geltend gemacht werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
14. Oktober 2011

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Flugreisenden jetzt mehr Rechte eingeräumt. So können die Flugpassagiere, wenn ein Flug annulliert oder auch umgebucht wird, neben dem "materiellen" auch einen "immateriellen Schaden" geltend machen und ihnen stehen neben dem Anspruch auf Erstattung der Flugtickets und einer alternativen Beförderung auch ein weitergehender Schadenersatz zu. Diese "Wiedergutmachung" kann bis zu 4.150 Euro betragen.

Fluggesellschaften sind für Beförderungskosten, Verpflegung und Unterbringung zuständig

Das Gericht bezog sich bei seinem Urteil auf den internationalen Vertrag von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr, wo die Airlines unter anderem verpflichtet sind, die Kosten für die Beförderung ihrer Fluggäste von einem anderen Flughafen zum eigentlichen Zielflughafen zu übernehmen. Auch für Verpflegung und eventuelle Unterbringung sind die Airlines zuständig.

Auch besteht der Fall einer Annullierung, wenn ein Flieger nach dem Start aus irgendeinem Grund zurückkehren muss und der Flugpassagier einen anderen Flug nehmen muss. Dies war bei dem jetzigen Fall - einem Flug von Paris nach Spanien - eingetreten und die Passagiere konnten erst am Folgetag starten und landeten zum Teil auf anderen Flughäfen, so dass sie nur per Taxi ihr eigentliches Ziel erreichen konnten.