Verspätet am Hotel - Geld zurück

Von Ingo Krüger
29. August 2011

Eine verspätete Ankunft am Urlaubsort ist Grund für eine finanzielle Entschädigung. Doch der Betrag für den Reisemangel ist eher gering.

So klagte ein Pauschalurlauber vor dem Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 8B 194/10), da er an seinem Hotel in Ägypten erst mit einer Verspätung von fünf Stunden eintraf. Statt um 2 Uhr kam er erst um 7.15 Uhr an. Dies müsse der Mann nicht hinnehmen, so die Richter, schließlich sei die Nachtruhe vollständig weggefallen.

Allerdings fiel die Entschädigung eher kläglich aus. So erhielt der Mann zehn Prozent des Reisepreises für einen Tag: 17,11 Euro. Das teilt die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" mit.

Verspätet sich ein Flug um bis zu vier Stunden, so ist dies eine Unannehmlichkeit. Bei einer noch größeren Zeitspanne kann der Urlauber für jede angebrochene Stunde den Tagespreis um fünf Prozent reduzieren.

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