Kunde hat kein Recht auf ein besonders günstiges Angebot

Nach einer Klage gegen die Stornierung seines Urlaubs geht Kunde leer aus

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. April 2011

Weil ein Kunde im Internet eine Reise nach Dubai extrem niedrig fand, ließ er sich telefonisch extra nochmals den Preis bestätigen, bevor er die Buchung abschickte. Aber die Reise konnte er nicht antreten, denn der Veranstalter wollte den Vertrag nicht anerkennen, weil es sich bei dem Angebot um einen Softwarefehler handelte.

Daraufhin wollte der Kunde einmal sein Geld zurück, das heißt die Anzahlung, und weiter verlangte er eine Ersatzreise sowie Schadensersatz für den entgangenen Urlaub. So kam es dann zur Klage vor Gericht.

Kunde hätte sich besser informieren müssen

Aber hier zog der Kunde den Kürzeren, so dass er nur das Geld von der Anzahlung zurückerstattet bekam. Als Begründung gab das Gericht folgende Erklärung: Wenn ein Angebot extrem preiswert ist, dass es sich dabei um ein so großes Missverhältnis zwischen Preis und Leistung handelt, was man ohne weiteres erkennen kann, so kann man als Käufer nicht darauf bestehen.

Die Reise nach Dubai sollte für zwei Personen nur 1392 Euro kosten, normalerweise liegt der Preis aber beim Dreifachen. So hätte der Kunde sich über das Internet problemlos vergleichsweise auch bei anderen Reiseveranstaltern informieren können und feststellen müssen, dass es sich bei seiner Buchung um einen Fehler handeln muss, auch wenn er sich telefonisch den Preis bestätigen ließ.