Kreditkarte für Flug nicht notwendig

Lediglich ein Zahlungsmittel - Flugpassagiere müssen am Schalter keine Kreditkarte vorlegen

Von Ingo Krüger
7. März 2011

Auch ohne Kreditkarte haben Passagiere ein Anrecht auf ihren Flug. Das urteilte das Landgericht (LG) Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 142/10). Die spanische Fluggesellschaft Iberia hatte einer Frau die Mitnahme verweigert, da diese beim Check-In keine Kreditkarte vorlegen konnte.

Da sie gezwungen war umzubuchen, verklagte sie das Unternehmen auf Schadenersatz. Das Gericht gab ihr nun Recht und erklärte die Klausel in den Geschäftsbedingungen, dass Fluggäste der Iberia eine Kreditkarte am Schalter vorzulegen haben, für rechtswidrig.

Mit Kreditkartenabrechnung gab sich Airline nicht zufrieden

Die Frau hatte ihre Reise im Internet gebucht. Nach Angaben von Iberia konnte sie beim Einchecken die erforderliche Kreditkarte nicht vorweisen. Gegen eine Gebühr von 50 Euro musste sie auf einen Flug umbuchen, der erst zwei Tage später ging.

Da die Frau aufgrund einer Anweisung ihrer Bank ihre Kreditkarte ausgetauscht und noch keine neue bekommen hatte, konnte sie am Schalter keine vorweisen. Auch eine Kreditkartenabrechnung akzeptierte die Airline nicht.

Kreditkarte ist kein Reisedokument

Das Landgericht gab in seiner Urteilsbegründung bekannt, dass die Plastikkarte keine notwendiges Reisedokument, sondern lediglich ein Zahlungsmittel sei. Auch ohne die Karte dürfe eine Fluggesellschaft keinen Passagier am Flughafen stehen lassen.

Die Richter verdonnerten Iberia nicht nur zu Schadenersatz, sondern verboten dem spanischen Unternehmen, unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro, diese Klausel weiter zu verwenden.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.