28. November 2005
Ein enttäuschtes Ehepaar zog nach einem Urlaub im Zillertal auf Grund von Reisemängeln vor Gericht. Das Kölner Amtsgericht sprach den Urlaubern für fehlendes Shampoo im Badezimmer einen Schadenersatz zu.
Urlauber in einem Hotel der Kategorie 3-Sterne dürfen mit Shampoo rechnen, da dies zur Grundausstattung im Badezimmer gehört.
Hier ist Platz für Ihre Meinung zu dieser News.
Lesermeinung schreiben |
26.04.11 | |
![]() | REISERECHT |
27.01.11 | |
![]() | REISERECHT |
10.11.09 | |
![]() | REISERECHT |
31.08.09 | |
![]() | REISERECHT |
11.10.08 | |
![]() | REISERECHT |
Stellen Sie eine Frage oder lesen Sie mehr im Reiserecht Forum


Worauf Pauschalreisende achten sollten. Aufklärung über Art und Fristen der Geltendmachung von Mängeln und ausfü...