Schmutziges Zimmer, schlechtes Essen - Reisemängel richtig reklamieren

Von Dörte Rösler
13. August 2014

Das perfekte Hotel gibt es nicht. Urlauber müssen aber auch nicht alle Mängel oder Fehler hinnehmen. Wenn das Bad dreckig oder das Essen ungenießbar ist, sollten sie reklamieren. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Nachbesserung - manchmal gibt es sogar eine finanzielle Entschädigung.

Wann melden?

Wer mit einer Leistung unzufrieden ist, sollte nicht lange zögern. Damit die Ansprüche auf Änderung nicht verloren gehen, müssen Urlauber Mängel sofort an der Rezeption oder bei der örtlichen Reiseleitung reklamieren. Am besten schriftlich.

Wie geht es weiter?

Nach der Reklamation hat der Hotelier die Gelegenheit, die Mängel zu beheben. Tut er dies nicht, können Urlauber später einen Teil der Reisekosten zurückverlangen. Spätestens dann benötigen sie aber ein Mängelprotokoll mit Foto- oder Videobeweisen. Formulare lassen sich aus dem Internet herunterladen. Verhält sich der Reiseleiter unkooperativ, sollten sie Mitreisende als Zeugen benennen.

Eine einzelne Kakerlake stellt in südlichen Ländern keinen gravierenden Mangel dar. Falls der Hotelier sich weigert, die offenliegende Elektrik im Bad zu reparieren, darf der Gast aber kostenfrei kündigen.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Eine finanzielle Entschädigung gibt nur, wenn Reiseleiter oder Hotelier vor Ort die Mängel nicht beseitigt haben. Als Orientierung nutzen Richter die sogenannte "Frankfurter Tabelle". Wer jeden Tag das gleiche Essen vorgesetzt bekommen hat, erhält etwa 5 Prozent Nachlass. Fehlte die Klimaanlage können bis zu 20 Prozent der Reisekosten erstattet werden.

Fristen nach der Heimkehr

Spätestens vier Wochen nach der Rückreise müssen Urlauber ihre Ansprüche beim Veranstalter anmelden. Damit der Reisepreis gemindert wird, brauchen sie folgende Unterlagen:

  • eine detaillierte Liste der Mängel,
  • beweiskräftige Fotos
  • und Zeugenaussagen.

Am besten schicken sie diese per Einschreiben. Nur so können Sie vor Gericht nachweisen, dass sie rechtzeitig reklamiert haben.