Kakerlaken und Affenbisse bei Urlaub in südlichen Ländern keine Reisemängel

Von Ingo Krüger
9. Januar 2014

Ungeziefer hat niemand gern in der Wohnung. Gerade im Urlaub geben Spinnen, Kakerlaken & Co. im Hotelzimmer immer wieder Anlass zu Beschwerden. Doch nicht immer haben Reisende Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, denn in manchen südlichen Ländern sind die Tiere so verbreitet, dass ihr Vorhandensein als normal gilt. Darauf haben Verbraucherschützer jetzt hingewiesen.

So lehnte das Amtsgericht in Bonn eine Beschwerde von Urlaubern ab, die in ihrem Hotelzimmer auf Gran Canaria von zehn Kakerlaken heimgesucht wurden (Az.: 4 C 470/95). Auch der Biss eines wilden Affen in einem afrikanischen Hotel gilt nach Ansicht des Kölner Amtsgerichts nicht notwendig als Reisemangel (Az.: 138 C 379/10). So war ein Gast trotz eines Warnschildes, dass Obst aggressive Affen anlocke, mit einer Banane in der Hand durch die Anlage spaziert. Dabei hatte sich ein Affe auf ihn gestürzt und ihn in die Hand gebissen.

Reisemängel sofort anzeigen und Beweisfotos machen

Wer einen Reisemangel entdeckt, sollte sich direkt vor Ort beschweren und sicherheitshalber Fotos machen. Dies erleichtert zu Hause die Beweisführung.