Bundeskartellamt mahnt Hotel-Buchungsportal Booking.com wegen der Bestpreisklausel ab

Laut Kartellamt hätten es neue Wettbewerber durch die Konditionen von Booking.com schwer, sich am Markt zu etablieren

Von Ingo Krüger
7. April 2015

Das Bundeskartellamt hat das Hotelbuchungsportal Booking.com abgemahnt. Die Behörde kritisiert die verwendete Bestpreisgarantie als Einschränkung des fairen Wettbewerbs. Das Portal hat sich bislang von seinen Partnerhotels den jeweils

  • günstigsten Hotelpreis,
  • die größtmögliche Zimmerverfügbarkeit und
  • die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen

im Internet garantieren lassen. Neue Wettbewerber hätten es so schwerer, sich am Markt zu etablieren, teilte das Kartellamt mit.

Weitere Hotelportale im Visier des Bundeskartellamtes

Bereits bei der Konkurrentin HRS hat die Behörde ähnliche Klauseln beanstandet. Das Unternehmen war anschließend gezwungen, diese aus seinen Verträgen zu streichen. Auch gegen das Hotelportal Expedia läuft beim Bundeskartellamt ein Verfahren.

Mit einer Abmahnung beabsichtigt das Bundeskartellamt, Streitigkeiten auf direktem und billigem Weg ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen. In den meisten Fällen werden Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht auf diese Weise beendet.