Im Urlaub Bescheinigung für Medikamente nicht vergessen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
29. Juni 2010

Wer zum Sommerurlaub ins Ausland fährt und bestimmte Sorten von Medikamenten im Gepäck hat, sollte sich von seinem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung über die Verschreibung mitgeben lassen. Starke Schmerzmittel oder Beruhigungsmittel fallen zum Beispiel unter das Betäubungsmittelgesetz, was bei der Einreise problematisch werden kann.

Bei Reisen unter 30 Tagen in den Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens reicht ein Dokument, das ein Arzt ausgefüllt und die Landesgesundheitsbehörde beglaubigt hat. In andere Länder sollte man eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung nach den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) mitnehmen. Im Zweifelsfall ist es zu empfehlen, sich bei der zuständigen Botschaft erkundigen.