Bei Reisen ins Ausland auch auf Einfuhrbestimmungen für Medikamente achten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
18. Juni 2009

Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss und ins Ausland reisen will, der sollte sich vorher über die Einfuhrbestimmungen für Medikamente erkundigen.

Normalerweise denkt zwar jeder an eine bestimmte Menge von Tabakwaren oder Alkohol, doch an die Medikamente denken die wenigsten Urlauber. Im Prinzip sind die rechtlichen Bestimmungen des Reiselandes grundlegend, weshalb man sich darüber informieren sollte.

Besonders, wenn man Betäubungsmittel mitführen will, denn dafür muss man für die Staaten, die dem Schengener Abkommen angehören, eine beglaubigte Bescheinigung mitführen, die der Arzt ausfüllt und die zusätzlich vom Referat Arzneimittel- und Apothekenwesen des Landesverwaltungsamtes bestätigt sein muss. Wer in andere Länder reist, braucht eine ärztliche Bescheinigung möglichst in Englisch, wobei die Medikamente bezeichnet sein müssen, sowie auch die Dosis der täglichen Einnahme.

Großeinkäufe von Medikamenten im Ausland können zu Problemen bei der Ankunft in der Heimat führen, denn wenn der Zoll kontrolliert, so darf man nur eine übliche Menge für den persönlichen Bedarf an Arzneimittel einführen.