Reiseversicherung muss oft mehr zahlen als den Rückflug bei Reiseabbruch

Von Katja Grüner
6. Juni 2013

Ein Unfall im Urlaub: die Erholung kann man dann vergessen. Vorausschauende Reisende schließen deshalb eine Reiseabbruchversicherung ab, damit Unfälle oder plötzliche Krankheiten zumindest finanziell erträglich bleiben. Bei Bedarf zahlt die Versicherung den Rückflug.

Das Landgericht Düsseldorf hat außerdem entschieden, dass die Versicherer auch die ausgefallenen Urlaubstage finanziell ersetzen müssen. Wenn die gebuchte Reise aus separaten Teilleistungen besteht, kann der Urlauber das nicht genutzte Budget zurückverlangen.

Ein Ehepaar, das von einer Kreuzfahrt aus der Karibik zurückgeflogen werden musste, hat in einem aktuellen Fall die Versicherung verklagt und bekam Recht: Die Gesellschaft musste den Reisepreis für die entgangenen Urlaubstage auf dem Schiff ersetzt.

Wer befürchtet, dass er im Urlaub krank wird, sollte deshalb genau auf die Konditionen von Reiseveranstalter und Versicherer achten. Bei reinen Pauschalreisen könnte eine Erstattung von Teilleistungen schwierig werden.