Missverständnisse bei der Urlaubsbuchung vermeiden - Beschreibung im Reisekatalog aufbewahren

Von Melanie Ruch
4. April 2014

Wer kennt das nicht? Da wird in der Hotelbeschreibung im Reisekatalog das Blaue vom Himmel versprochen und vom Angebot vor Ort ist man dann letztendlich doch enttäuscht.

Der Blick auf's Meer

Viele Floskeln in der Hotelbeschreibung sind so allgemein ausgelegt, dass sich dahinter so ziemlich alles verbergen kann. Ein "Zimmer auf Meerseite" bedeutet beispielsweise nicht, dass man vom Zimmer aus den Ausblick aufs Meer genießen kann oder dass sich das Hotel unmittelbar am Strand befindet.

Es heißt lediglich, dass das Zimmer zum Meer ausgerichtet ist, aber nicht, dass der Blick nicht durch weitere Gebäude versperrt sein kann.

Der Pool - eine optische Täuschung?

Auch zwischen dem Ausdruck "beheizbarer Pool" und "beheiztem Pool" gibt es meilenweite Unterschiede. Beheizbar bedeutet nämlich nichts anderes als dass der Pool beheizt werden kann. Ob er auch tatsächlich beheizt wird, ist eine andere Sache.

Doch nicht nur die Beschreibungen sorgen oft für Missverständnisse, auch die Bilder gaukeln dem Urlauber manch falsche Tatsachen vor. Ein klassischer Trick ist beispielsweise das Hotelbild mit Pool, wo Urlauber erst vor Ort bemerken, dass das Hotel garnicht über einen Pool verfügt und der abgebildete Pool zum Nachbarhotel gehört.

Damit es erst garnicht zu solchen Missverständnissen kommen kann, sollten die Urlauber die entsprechenden Hotelbeschreibungen und Bilder aufbewahren, um sie im Streitfall vorlegen zu können. Denn ein Hotelbild mit Pool für ein Hotel, das eigentlich gar keinen Pool besitzt, ist schlichtweg eine Vortäuschung falscher Tatsachen.