Vorsicht Floskeln - wie Reisekataloge mit Formulierungen mogeln

Von Dörte Rösler
28. März 2014

Der Urlaub ist für die meisten Deutschen die schönste Zeit im Jahr.

Wer in Reisekatalogen blättert, sollte sich aber nicht täuschen lassen: mancher Veranstalter versucht sein Angebot durch blumige Formulierungen und Floskeln attraktiver erscheinen zu lassen als es in Wirklichkeit ist.

Bedeutung häufig genutzter Urlaubsortbeschreibungen

Sie denken ein "naturbelassener Strand" sei besonders schön? Wenn ein Reiseziel mit diesen Worten empfohlen wird, steckt meist das Gegenteil dahinter: es gibt niemanden, der den Strand pflegt. Urlauber müssen deshalb mit spitzen Steinen, Scherben und müffelndem Seetang rechnen.

Ebenso missverständlich ist der Hinweis auf ein "Zimmer zur Meerseite". Wer dabei freien Blick auf die Wellen erwartet, irrt. Einen solchen Vorteil würde der Veranstalter ausgiebig betonen. In der Realität befinden sich zwischen dem eigenen Zimmer und dem Meer oft noch etliche Gebäude.

"Kinderfreundlich" heißt in aller Regel, dass es laut und turbulent zugeht, ebenso wie im "Hotel mit internationalem Publikum". Im "aufstrebenden Ferienort" rattern die Baumaschinen, eine "ruhige Lage" deutet dagegen auf vollkommene Abgeschiedenheit hin - wer etwas unternehmen möchte, ist auf Bus oder Mietwagen angewiesen.

Aufbewahrung von Katalogen und Screenshots von Online-Reisebuchungen

Besonders kritisch sollten Reisende mit gesundheitlichen Handicaps die Leistungsmerkmale durchlesen. "Rollstuhlgerecht" bedeutet nicht, dass Behinderte tatsächlich alle Einrichtungen am Ferienziel nutzen können. Und generell ist es ratsam, die Katalogbeschreibung aufzubewahren. So können sie im Streitfall ihre Ansprüche nachweisen. Tipp: Bei Online-Buchungen einfach einen Screenshot vor der entsprechenden Webseite machen.