Gericht verbietet überhöhte Stornokosten und Anzahlungen bei Pauschalreisen

Von Max Staender
25. Oktober 2013

Das Oberlandesgericht Rostock hat jetzt in einem aktuellen Urteil bei Pauschalreisen zu hohe Stornokosten und Anzahlungen verboten. Im speziellen Fall ging es um die Buchung beim Kreuzfahrtveranstalter Aida Cruises, der 50 Prozent des Preises von den Kunden pauschal kassiert, die bis acht Wochen vor der Reise zurücktreten.

Nach Ansicht der Richter sind derart hohe Stornokosten unzulässig, da sie den zu erwartenden Schaden vom Veranstalter bei weitem übertreffen und die frei werdenden Plätze in der Regel an andere Kunden verkauft werden - teils zu weitaus höheren Preisen.

In einem weiteren Urteil des Kammergerichts Berlin wurde JT Touristik zudem untersagt, dass sie von ihren Kunden nach Erhalt der Rechnung eine 35-prozentige Anzahlung des Reisepreises einfordern. Dies führe zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden, da sie mit einer späten Zahlung auch wirklich sichergehen wollen, dass die entsprechende Leistung vom Veranstalter auch tatsächlich erbracht wird.

Für den Reisenden zumutbar wäre laut den Richtern maximal ein Drittel des Reisepreises.