19. April 2010
Wer eine Pauschalreise in die Türkei bucht, muss damit rechnen, dort auch Feriengästen anderer Nationalitäten zu begegnen. Für viele macht gerade dieser Aspekt den Urlaub einzigartig und interessant.
Doch nicht für einen Urlauber aus Deutschland, welcher nach seiner Rückkehr Klage vor dem Landgericht in Düsseldorf einreichte. In seiner Begründung gab er an, nicht die erhoffte Ruhe und Entspannung erhalten zu haben, da 80 Prozent der Hotelzimmer an Russen vermietet waren. Durch deren "rüpelhaftes" und "unmögliches" Verhalten fühlte sich der enttäuschte Urlauber in seiner wohlverdienten Ruhe gestört und forderte daher eine partielle Erstattung des Reisepreises. Das Gericht entschied zu Gunsten des Veranstalters, da dieser keinerlei anderslautende Zusagen gemacht hatte. Zudem sei das subjektive Empfinden eines Reisenden keine Grundlage für eine Klage vor Gericht.
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