Tipps und Informationen für Anbieter und Nutzer von Mitfahrgelegenheiten

Von Ingo Krüger
4. September 2014

Das Landgericht Frankfurt hat den umstrittenen Fahrdienst Uber per einstweiliger Verfügung gestoppt. Eindeutiger ist dagegen die Rechtslage bei Mitfahrgelegenheiten. Anbieter und Nutzer müssen dennoch einige Dinge berücksichtigen, bevor sie gemeinsam das gewünschte Ziel ansteuern.

Anders als bei Uber steht bei Mitfahrgelegenheiten der finanzielle Gewinn nicht im Mittelpunkt. Dies ist auch gar nicht erlaubt, da sich Mitfahrer lediglich an den Kosten für Kraftstoff und Abnutzung des Autos beteiligen dürfen.

Den Versicherer über das Angebot informieren

Der Versicherer des Fahrzeuginhabers sollte von der Teilnahme an einem solchen Angebot informiert werden. Sonst besteht die Gefahr, bei einem Unfall aufgrund einer gewerblichen Nutzung des Privatwagens den Anspruch auf Schadenersatzzahlungen zu verlieren. Bei einem Gewerbe ist mit einer höheren Kfz-Versicherungsprämie zu rechnen. Außerdem sind in der Regel ein Personenbeförderungsschein und unter Umständen auch ein Taxischein erforderlich.

Mitreisende sollten niemals zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto steigen. Neben der Gefahr eines Unfalls droht bei einem Crash die Reduzierung des Anspruchs auf Schmerzensgeld. Vor Fahrtantritt ist es daher angebracht, sich genau über die Verfassung des Fahrers Gewissheit zu verschaffen.

Vorsicht bei grenzüberschreitenden Mitfahrgelegenheiten

Vorsicht ist auch bei grenzüberschreitenden Mitfahrgelegenheiten geboten. Die Polizei warnt, dass man dabei Opfer einer Schleuserbande werden kann. Fahrer sollten sich von ihren Passagieren daher die Ausweise zeigen lassen. Dies teilt man vorsichtshalber bereits bei der Kontaktaufnahme mit. Die Mitnahme einer geschleusten Person kann zu Festnahme, Vernehmung und Strafverfahren führen.