Messezimmer - Funktion und Hinweise zur Vermietung

Bei Messezimmern handelt es sich um Zimmer in privaten Wohnungen, die während einer Messe vermietet werden. Wer selbst ein Messezimmer vermieten möchte, sollte dabei einige Dinge beachten. Unterkünfte dieser Art dienen Messebesuchern und -ausstellern als gute Alternative, wenn Hotels aufgrund der hohen Besucherzahlen sehr hohe Preise verlangen oder aber ausgebucht sind. Lesen Sie über die Funktion von Messezimmer und informieren Sie sich, was zu beachten ist, wenn man selbst ein Messezimmer vermieten möchte.

Von Jens Hirseland

Messezimmer: Merkmale und Funktion

Unter einem Messezimmer versteht man einen Raum in einer Privatwohnung, der während einer Messe in einer Stadt oder einem Ort als Unterkunft gemietet werden kann.

Neben Firmen stellen auch Privatleute Wohnraum zu diesem Zweck zur Verfügung. Wer in seiner Wohnung selbst ein Messe- oder Gästezimmer vermieten möchte, sollte dabei ein paar Dinge beachten.

Messezimmer sind eine beliebte Alternative zu Hotelzimmern. Da Hotels oftmals die Preise für ihre Zimmer während einer Messe oder Ausstellung erhöhen, ist die Unterbringung in einem privaten Zimmer in der Regel deutlich preiswerter. Für Privatleute ist die Vermietung eines Messe- oder Fremdenzimmers häufig ein willkommenes finanzielles Zubrot.

An Messen werden oft auch privat angebotene Zimmer benötigt da die Bettekapazität in den Hotels ausgeschöpft ist
An Messen werden oft auch privat angebotene Zimmer benötigt da die Bettekapazität in den Hotels ausgeschöpft ist

Selbst ein Messezimmer vermieten

Selbst ein Zimmer zu vermieten, ist also eine gute Idee; dabei sollte man jedoch wissen, was beachtet werden und wie man dabei vorgehen muss.

Anmeldung und Vermittlung des Zimmers

Hat man in seiner Wohnung oder seinem Haus ein oder mehrere möblierte Zimmer zur Verfügung, die ansonsten nicht genutzt werden, und möchte diese während einer Messe oder Ausstellung an Gäste vermieten, ist es ratsam, sich an den Betreiber der Messe oder an die Messegesellschaft der Stadt zu wenden, um die Zimmer dort anzumelden.

Eine weitere Möglichkeit sind Vermittlungsbüros oder Agenturen wie Mitwohnzentralen. Diese überprüfen zunächst die Qualität der Zimmer und die Gastfreundschaft des Vermieters und übernehmen dann die Vermittlung des Messezimmers.

Wer die Vermietung des Zimmers lieber selbst vornehmen möchte, kann dafür privat Werbung machen und zum Beispiel eine Anzeige in einer oder mehreren Tageszeitungen aufgeben. Aber auch das Internet bietet gute Möglichkeiten, um Werbung für ein Gästezimmer zu machen. So findet man dort zahlreiche Web-Portale, in denen Menschen nach einer geeigneten Unterkunft suchen.

Anforderungen an Unterkunft und Vermieter

Wer eines seiner Zimmer während einer Messe vermieten möchte, sollte dabei bedenken, dass der Gast auch das Recht hat, das Badezimmer zu benutzen und vielleicht auch ein Frühstück haben möchte. Außerdem sollte das Zimmer auch wirklich bewohnbar, möbliert und geräumig sein.

Da Messezimmer häufig auch von Geschäftsleuten gesucht werden, ist das Angebot der WLAN-Nutzung ebenso zu empfehlen. Zudem sollte das Zimmer eine günstige Lage aufweisen, ohne dass man erst einmal umständlich mit Bus und Bahn zum Messegeländer kommt.

Rechtliche Hinweise

Mit diesen Voraussetzungen ist es aber nicht getan. Entscheidend sind vor allem diverse rechtliche Aspekte.

Die Untervermietung von einzelnen Räumen oder gar ganzen Aparments ist heutzutage sehr beliebt. Besonders auf diversen Internetplattformen wird diese Möglichkeit häufig genutzt. Folgende rechtliche Aspekte sind dabei zu beachten.

Handelt es sich um eine Mietwohnung, ist die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters notwendig; anderenfalls darf ein Raum nicht an Dritte weitervermietet werden. Macht man es trotzdem, riskiert man eine fristlose Kündigung.

Wichtig: Grundsätzlich erforderlich ist die Genehmigung des Bezirksamts zur Vermietung eines Privatzimmers!

Hinzu kommen öffentliche Vorschriften. In einigen Bundesländern gibt es Zweckentfremdungsverbote, um die Verfügbarkeit auf dem freien Wohnungsmarkt nicht zu behindern. Allerdings gibt es hier von Bundesland zu Bundesland auch spezielel Regelungen sowie Unterschiede.

Ausgeschlossen vom Zweckentfremdungsverbot ist derjenige, der sich eine Genehmigung vom zuständigen Bezirksamt für die Untervermietung holt. Wer die Räumlichkeiten ohne Genehmigung vermietet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Des Weiteren sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Generell sollte man sich bei Unklarheiten und Fragen stets an einen Steuerberater wenden, bevor man einen Raum als Messezimmer anbietet. Nutzt man spezielle Internetplattformen, um das Zimmer anzubieten, muss man dies auf der Einkommensteuererklärung angeben. Ob man Steuern zahlen muss, hängt von der persönlichen Situation ab.

Generell gilt: es muss lediglich der Gewinn versteuert werden. Hinzu kommt, dass man in der Regel nur dann steuerpflicht ist, wenn das Einkommen, das insgesamt versteuert werden muss, über den gültigen Grundfreibeträgen liegt.

Wer als Eigentümer eines selbstgenutzten Wohnraums vorübergehend Räumlichkeiten vermieten möchte, muss dies nicht in der Steuererklärung angeben, sofern der Betrag 520 Euro innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreitet.

Steigen die Einnahmen über die Internetplattformen auf über 17.500 Euro, kann des Weiteren eine Umsatsteuer anfallen. Sind es mehr als 24.500 Euro, werden zudem Gewerbesteuern zum Thema.

Auf einen Blick

Zu den wichtigsten Punkten zählen:

  • Als Mieter braucht man die Erlaubnis des Vermieters
  • Beim zuständigen Bezirksamt muss man sich über die Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum erkundigen
  • die Einnahmen durch Vermittlung über Internetplattformen muss man in der Steuererklärung abgeben
  • Ob Steuern anfallen, ist situationsabhängig
  • nimmt man durch Untervermietung mehr als 24.500 Euro im Jahr ein, fallen Gewerbesteuern an

Ist das Zimmer groß genug, kann es auch an mehrere Personen vermietet werden. Aus rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass für die Vermietung von Messezimmern dieselben Maßstäbe gelten, wie für die Vermietung von Ferienwohnungen. Wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden und es keine rechtlichen Bedenken gibt, steht der Vermietung eines Messezimmers nichts im Wege.