7. Oktober 2010
Bei Messezimmern handelt es sich um Zimmer in privaten Wohnungen, die während einer Messe vermietet werden. Wer selbst ein Messezimmer vermieten möchte, sollte dabei einige Dinge beachten.
Unter einem Messezimmer versteht man einen Raum in einer Privatwohnung, der während einer Messe in einer Stadt oder einem Ort, als Unterkunft gemietet werden kann. Neben Firmen stellen auch Privatleute Wohnraum zu diesem Zweck zur Verfügung. Wer in seiner Wohnung selbst ein Messe- oder Gästezimmer vermieten möchte, sollte dabei ein paar Dinge beachten.
Messezimmer sind eine beliebte Alternative zu Hotelzimmern. Da Hotels oftmals die Preise für ihre Zimmer während einer Messe oder Ausstellung erhöhen, ist die Unterbringung in einem privaten Zimmer in der Regel deutlich preiswerter. Für Privatleute ist die Vermietung eines Messe- oder Fremdenzimmers häufig ein willkommenes finanzielles Zubrot. Hat man in seiner Wohnung oder seinem Haus ein oder mehrere möblierte Zimmer, die ansonsten nicht genutzt werden, zur Verfügung und möchte diese während einer Messe oder Ausstellung an Gäste vermieten, ist es ratsam sich an den Betreiber der Messe oder an die Messegesellschaft der Stadt zu wenden, um die Zimmer dort anzumelden. Eine weitere Möglichkeit sind Vermittlungsbüros oder Agenturen wie Mitwohnzentralen. Diese überprüfen zunächst die Qualität der Zimmer und die Gastfreundschaft des Vermieters und übernehmen dann die Vermittlung des Messezimmers. Wer die Vermietung des Zimmers lieber selbst vornehmen möchte, kann dafür privat Werbung machen und zum Beispiel eine Anzeige in einer oder mehreren Tageszeitungen aufgeben. Aber auch das Internet bietet gute Möglichkeiten, um Werbung für ein Gästezimmer zu machen. So findet man dort zahlreiche Web-Portale, in denen Menschen nach einer geeigneten Unterkunft suchen.
Wer eines seiner Zimmer während einer Messe vermieten möchte, sollte dabei bedenken, dass der Gast auch das Recht hat, dass Badezimmer zu benutzen und vielleicht auch ein Frühstück haben möchte. Außerdem sollte das Zimmer auch wirklich bewohnbar, möbliert und geräumig sein. Ist das Zimmer groß genug, kann es auch an mehrere Personen vermietet werden. Aus rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass für die Vermietung von Messezimmern dieselben Maßstäbe gelten, wie für die Vermietung von Ferienwohnungen.
Wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden und es keine rechtlichen Bedenken gibt, steht der Vermietung eines Messezimmers nichts im Wege.
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