Taxifahrer lehnte Kurzstrecke ab und ließ drei alte Damen einfach stehen

Taxifahrt kann nur bei Drogen- oder Alkoholkonsum und bei ansteckenden Krankheiten verweigert werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. November 2008

In Dachau kam am späten Abend eine Gruppe von Rentnern von einer Fahrt nach Lüneburg wieder zurück. Bei dieser Gruppe waren auch drei ältere Damen, Erna 72 Jahre, Berta 87 Jahre und Käthe 88 Jahre.

Ablehnung durch Taxifahrer

Da sie nach einer siebenstündigen Zugfahrt müde waren und auch Koffer dabei hatten, wollten sie mit dem Taxi fahren. Aber Erna hatte es nur 200 Meter bis zu ihrem Haus, Käthe wohnt etwa 5 Kilometer entfernt und Berta wollte zwischendurch dann aussteigen. Nach einer halben Stunde Wartezeit am Taxistand, kam endlich auch ein Taxi. Als aber der Fahrer hörte, dass Erna's Ziel nur 200 Meter entfernt war, lehnte er die Fahrt einfach ab, weil es zu kurz sei, wobei die anderen Ziele ihn nicht mehr interessierten und brauste davon.

Aber anschließend wurden die drei Damen von einem anderen Taxifahrer nicht nur nach Hause gebracht, nein der Fahrer, es war ein Nigerianer, trug freundlicherweise auch noch die Koffer bis an die Wohnungstür. Neben der Taxigebühr von 8,40 Euro gaben die drei Damen noch ein Trinkgeld.

Ausnahmen bei Drogen und alkoholisierten Fahrgästen

Die drei Damen haben sich bei der örtlichen Taxizentrale beschwert, zu Recht, denn nach den Tarifbestimmungen für Taxi unterliegen die Fahrer einer Beförderungspflicht. Ausnahmen sind nur, wenn Personen alkoholisiert sind oder Drogen konsumiert haben, sowie wenn sie ansteckend krank sind.

Aber eine Kurzstrecke dürfen sie nicht ablehnen, dann muss der Grundpreis von 2,70 Euro bezahlt werden.