Statt Inselpanorama nur Meerblick - Routenänderung bei Kreuzfahrt ist kein Reisemangel

Von Dörte Rösler
22. November 2013

Weicht eine Kreuzfahrt von der festgelegten Reiseroute ab, kann dies ein Reisemangel sein. An "Seetagen" kann der Kapitän sein Schiff allerdings frei navigieren, Passagiere haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Panorama.

Das Amtsgericht München hat damit die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das auf seiner Nordland-Tour unbedingt den Ausblick auf Spitzbergen genießen wollte. Vor der Reise hatten die Eheleute intensiv den Katalog studiert und aus einer kleinen Zeichnung abgelesen, zu welcher Tageszeit ihr Schiff in Sichtweite von Spitzbergen sein könnte. Um einen optimalen Blick auf die Inselgruppe zu haben, buchten sie extra eine Außenkabine auf der Backbordseite, Gesamtpreis 7.000 Euro. Doch dann änderte der Kapitän den Kurs.

Vor Gericht forderten die Urlauber deshalb 1.200 Euro vom Veranstalter zurück - zu Unrecht, wie die Richterin befand. Zwar habe das Schiff nicht die skizzierte Route genommen, der Ausblick auf Spitzbergen sei jedoch nicht Inhalt des Reisevertrages gewesen. Vielmehr habe es sich um einen "Seetag" gehandelt, und an diesen könne der Kapitän die Route nach eigenem Ermessen planen.