Mängel bei Kreuzfahrten sofort reklamieren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. Mai 2006

Treten bei Kreuzfahrten Mängel auf, dann sollte der Reisende diese sofort vor Ort bei der Reiseleitung reklamieren. Kreuzfahrten sind rechtlich genau wie jede andere Pauschalreise zu behandeln. Mögliche Ansprüche müssen demnach innerhalb von einem Monat nach der Rückkehr bei dem Veranstalter geltend gemacht werden.

Die meisten Gerichte halten bei einem Abbruch und einer Kündigung der Reise eine Minderung des Reisepreises von 50 Prozent für gerechtfertigt. Anhand der Frankfurter Tabelle, die je nach Mangel einen bestimmten Prozentsatz des Reisepreises als Minderung auflistet, können die einzelnen Mängel zusammenaddiert werden.