30. September 2010
Jugendreisen erfreuen sich bei Heranwachsenden großer Beliebtheit. Neben den Reisevorbereitungen sind jedoch auch einige rechtliche Bestimmungen zu beachten.
Erreichen Kinder ein bestimmtes Alter, wollen sie oftmals lieber alleine verreisen, anstatt mit ihren Eltern. Dabei müssen jedoch ein paar rechtliche Dinge beachtet werden.
Möchte ein Jugendlicher unter 16 Jahren ohne seine Eltern eine Reise antreten, ist dafür eine volljährige Aufsichtsperson erforderlich. Zahlreiche Reiseveranstalter bieten daher spezielle Jugendreisen an, auf denen die Kinder und Jugendlichen von extra ausgebildeten Reiseleitern betreut werden, sodass auch im Urlaub stets ein Ansprechpartner für das Kind da ist. Zu den Angeboten gehören zudem passende Hotels, Ausflugsziele und Unterhaltungsprogramme.
Jugendliche, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, müssen beachten, dass sie noch nicht als voll geschäftsfähig gelten. Daher dürfen sie mit ihrem Geld nur soviel bezahlen, wie sie als Taschengeld erhalten. Diese spezielle Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches wird auch Taschengeldparagraph genannt. Natürlich lässt sich von einem normalen Taschengeld kaum eine Reise bezahlen, sodass also die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Buchung der Reise vornehmen oder zumindest genehmigen müssen. Bucht man als Jugendlicher die Reise in einem Reisebüro, muss man eine schriftliche Erklärung der Eltern vorlegen, in der diese ihr Einverständnis erteilen.
Bei Reisen ins Ausland ist es unverzichtbar, sämtliche wichtigen Dokumente wie Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis mit Foto dabei zu haben. Ratsam ist außerdem der Abschluss von bestimmten Versicherungen wie zum Beispiel eine Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchsversicherung oder Auslandskrankenversicherung. Auch eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern sollten die Kinder stets bei sich tragen. Haben beide Eltern das Sorgerecht für das Kind, muss die Erklärung auch von beiden unterzeichnet werden. Eine solche Erklärung macht ebenso Sinn, wenn eine volljährige Person die Kinder auf ihrer Reise begleitet. Bei Minderjährigen, die keine Einverständniserklärung der Eltern bei sich haben, kann es nämlich vorkommen, dass sie an der Grenze abgewiesen werden. Auf der Erklärung sollten die Dauer der Reise, das Reiseziel, mögliche Begleitpersonen, die Telefonnummer und die Anschrift der Erziehungsberechtigten vermerkt werden. Wollen die Eltern völlig sichergehen, können sie ihren Sprösslingen auch Kopien ihrer Personalausweise mitgeben, um die Beamten im Ausland zu überzeugen, dass die Genehmigung nicht gefälscht ist. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Erklärung in die jeweilige Landessprache zu übersetzen.
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