Hotelportal HRS wurde vom Kartellamt abgemahnt: Bestpreisklauseln schaden dem Wettbewerb

Von Ingrid Neufeld
30. Juli 2013

Manche Online-Hotelportale machen Werbung damit, dass sie den besten Preis bieten würden. Doch damit ist jetzt Schluss. So hat es das Kartellamt beschlossen. Denn nach Meinung dieses Amtes sind diese Regelungen nur scheinbar zum Vorteil der Verbraucher, aber tatsächlich wird damit der Wettbewerb um den niedrigsten Preis umgangen.

Deshalb wurde das Hotelportal HRS wie schon zuvor abgemahnt, weil die Regelung einen Verstoß gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht darstellt.

Auch Wettbewerber verwenden ähnliche Klauseln. Doch das geht zu Lasten der Verbraucher, da ihnen keine anderen Portale und genauso wenig die Hotels selber einen besseren Preis anbieten dürfen. HRS nahm zum Urteil Stellung und bekräftigte, dass ein branchenweites Phänomen auch eine entsprechende Lösung braucht. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich das Urteil auch auf die Wettbewerber auswirkt.