Rechtssicherheit für Hotelgäste - Ein "Park Hotel" muss auch einen Park in der Nähe haben

Von Ingrid Neufeld
23. April 2013

Wenn ein Hotel mit der Bezeichnung "Park Hotel" wirbt, sollte es auch ein Parkhotel sein, so könnte man meinen. Die Realität sieht oft anders aus. Statt Park findet der Gast allenfalls ein paar Zimmerpflanzen, oder eine bepflanzte Verkehrsinsel. Kein Wunder, dass so etwas nicht nur Gäste, sondern auch Kollegen aufregt. Deshalb klagte ein Hotelier gegen einen anderen "Möchtegern-Park- Hotelie".

Das Hotel des Klägers konnte auf eine Tradition des Namens "Park Hotel Post" seit den 1950er Jahren zurückschauen. Doch plötzlich gab es ein "Park Hotel", das an einer befahrenen Straße und unweit von Gewerbeansiedlungen liegt. Das urteilende Landgericht konnte der Klage nicht folgen. Für das Gericht zählte die Ausstattung, statt die Bepflanzung. Daraufhin zog der Kläger vor die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Karlsruhe meinte dagegen, dass zumindest parkähnliche Flächen vorhanden sein müssten.

Da das nicht der Fall ist, muss das "Park Hotel" den "Park" wieder aus dem Namen nehmen. Ein Urteil, das vielen Gästen ein wenig Rechtssicherheit verleiht. Denn wer ein "Park Hotel" bucht, möchte schon gerne einen Park in der Nähe haben.