Schwulem Paar wurde die gemeinsame Übernachtung in einem englischen Hotelzimmer verboten

Von Karin Sebelin
20. Januar 2011

Diskriminierung: Einem Schwulenpaar wurde das gemeinsame Übernachten in einem Zimmer von einem Hotelbetreiber verboten.

Per Urteil wurde jetzt über den Fall entschieden - die Betreiber des B&B-Hotels in Cornwall, ein 70-Jähriger und seine 66-jährige Frau, untersagten den beiden Homosexuellen, in einem Bett zu schlafen, weil sie Anhänger der christlichen Lehre seien und es sei in ihrem Hotel unüblich, dass unverheiratete Pärchen und Homosexuelle in einem gemeinsamen Zimmer schlafen dürften.

Die beiden Homosexuellen hatten das Zimmer bereits vorgebucht und kamen im September 2008 in das Hotel, wo ihnen das gemeinsame Übernachten untersagt wurde. Sie beriefen sich nun auf das "Anti-Diskriminierungsgesetz".

Der Richter sprach das Betreiberehepaar für schuldig und erklärte, dass sich die Gesellschaft in Großbritannien in den letzten 50 Jahren geändert hätte. Gesetze müssten aber befolgt werden. Das Ehepaar muss jedem der Homosexuellen einen Schadenersatz in Höhe von 1800 Pfund, das sind 2140 Euro, zahlen.