Gericht entscheidet: AirBnB muss Daten von Zimmeranbietern nicht herausgeben

Von Dörte Rösler
16. Mai 2014

Das Zimmervermittlungsportal AirBnB muss die Daten seiner Anbieter nicht an die Polizei herausgeben. Um Missbrauch von Sozialwohnungen zu bekämpfen, hatte die New Yorker Staatsanwaltschaft sämtliche Namen, Adressen und Zimmerpreise der Vermieter verlangt, inklusive Steuerdaten. Das Gericht wies die Forderung zurück - sie sei zu weit gefasst.

Neuer Antrag mit strafrechtlichen Möglichkeiten steht bevor

Vorerst kann AirBnB also aufatmen. Staatsanwalt Schneiderman hat aber angekündigt, einen neuen präzisierten Antrag einzureichen. Andere Städte arbeiten ebenfalls an strafrechtlichen Möglichkeiten gegen die kurzfristige Untervermietung.

In London und Paris müssen Anbieter bereits mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, in San Francisco dürfen Mieter ihren Untermietern nicht mehr als die eigenen Wohnkosten in Rechnung stellen.

Regelung in der deutschen Hauptstadt

Auch Berlin versucht die illegale Untervermietung behördlich einzudämmen: seit dem 1. Mai müssen Anbieter von Zimmern offiziell eine Erlaubnis des Bezirksamtes einholen. Aufgrund des Wohnungsmangels ist es aber unwahrscheinlich, dass die Beamten in die Zweckentfremdung von Mietwohnungen als Touristenzimmer einwilligen.

Immerhin: Während einer zweijährigen Übergangsfrist wollen die Behörden auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichten.