Wohnen auf dem Wasser - Städte richten immer mehr Liegeplätze ein

"Floating Homes" - bei der Nutzungsvereinbarung bzgl. des Liegeplatzes muss einiges beachtet werden

Von Ralph Bauer
31. Januar 2011

Wohnen auf dem Wasser wird immer beliebter. Darum richten einige Großstädte zunehmend spezielle Liegeplätze für Hausboote ein. Vorreiter war hier schon vor Jahren Hamburg, aber auch Berlin und Brandenburg sind an dem Thema dran.

Dabei handelt es sich längst nicht mehr nur um umgebaute und ausgemusterte alte Schiffe - sogenannte "Floating Homes" sind komfortable Häuser auf einem schwimmfähigen Untergrund.

Hinweise zur Nutzungsvereinbarung in Sachen Liegeplatz

Experten warnen vor allem, dass das Wassergrundstück normalerweise nur gepachtet ist. So könne es schon einmal passieren, dass der Hausbesitzer schlicht keine Verlängerung der Nutzungsvereinbarung erhält, wenn der Eigentümer andere Pläne habe. Folge ist ein Liegeplatzwechsel, welcher beim Wasser- und Schiffahrtsamt (WSA) beantragt werden muss.

Die Behörde ist generell zuständig für Landeswasserstraßen und somit auch Hausboote. An sie muss der Bootseigner auch eine Pacht für das Wegerecht entrichten. Berlin verlangt hier in zentraler Lage pro Quadratmeter Bootsfläche 1,53 Euro, außerstädtisch 1,02 Euro.

Lange Genehmigungszeiten für Interessenten

Selbst kümmern muss sich der Besitzer um die eventuelle Verpachtung von Zufahrtswegen sowie Müllabfuhr, Postzustellung und den Anschluss ans Strom- und Wassernetz. Wegen der teilweise fehlenden Richtlinien für Wohnraum auf dem Wasser müssen sich Interessenten derzeit allerdings noch auf lange Genehmigungszeiten einstellen.

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