8. September 2008
Wenn ein Urlaubsflieger beinahe abstürzt, haben die mitgeflogenen Reisenden das Recht auf eine Zurückerstattung ihres Reisepreises. Dies verkündete der Bundesgerichtshof (BGH), nachdem ein Duisburger Ehepaar, das beim Türkei-Urlaub beinahe abstürzte, geklagt hatte.
Richter Klaus-Jürgen Melullis begründete sein Urteil damit, dass ein solches Erlebnis wie ein Beinahe-Absturz eines Flugzeuges den Erholungseffekt des Urlaubes zunichte machen könne. Allerdings wurde dem Urteil hinzugefügt, dass eine Geldrückerstattung lediglich unter besonderen Umständen erfolgen würde.
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