Was Reisende tun müssen, wenn das Gepäck nach einem Flug verschwunden ist

Ob die Kosten für den Ersatz übernommen werden, ist bei den Fluggesellschaften uneinheitlich geregelt

Von Ingo Krüger
17. Juli 2015

Der Alptraum jedes Urlaubers: Er steht am Gepäckband im Flughafen und der Koffer ist nicht da. Meist tauchen die Gepäckstücke wieder auf, doch erst einmal ist die Ratlosigkeit groß.

Der erste Weg zum "Lost-and-Found"-Schalter

Der erste Weg sollte in so einem Fall zum "Lost-and-Found"-Schalter des Flughafens oder der Airline führen, die sich in der Regel in der Nähe der Gepäckbänder befinden. Dort muss man zunächst das Gepäckkärtchen und den Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Der Koffer muss dann beschrieben werden, je auffälliger er ist, desto größer ist die Chance, dass er wieder auftaucht.

Die notwendigsten Dinge nachkaufen?

Ist das Gepäckstück verschwunden, fehlen dem Reisenden häufig notwendige Dinge, wie

Diese muss er dann nachkaufen. Ob und in welcher Höhe die Kosten für den kurzfristigen Ersatz übernommen werden, ist bei den Fluggesellschaften jedoch nicht einheitlich geregelt. Manche stellen ihren Passagieren sogenannte "Overnight-Kits" mit den nötigsten Toilettenartikeln und Unterwäsche zur Verfügung.

Andere Airlines gestatten es ihren Fluggästen, bis zu einem bestimmten Betrag das Nötigste selbst einzukaufen. Die Quittung muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden.

Wenn das Gepäckstück verschwunden bleibt

In den meisten Fällen taucht das Gepäckstück innerhalb von 48 Stunden wieder auf. Die Airline transportiert es in der Regel auch direkt bis in die heimischen vier Wände oder in die Ferienunterkunft. Sollte das Gepäck nicht wieder auftauchen, muss die Fluglinie nach 21 Tagen das Gepäckstück bis zu dem festgelegten maximalen Wert von 1200 Euro ersetzen.