Fliegen mit Rollstuhl - was sollten Passagiere mit eingeschränkter Mobilität wissen?

Von Dörte Rösler
15. September 2014

Wer auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hat die gleichen Beförderungsrechte wie andere Passagiere. Beim barrierefreien Fliegen ist allerdings einiges zu beachten - von der Buchung und eventuell erforderlichen Begleitpersonen bis zum Ablauf der eigentlichen Reise.

Was ist bei der Buchung zu beachten?

Menschen mit eingeschränkter Mobilität müssen ihre Reisen sehr detailliert und frühzeitig planen. Trotz einer generellen Transportpflicht können Airlines eine Buchung zum Beispiel ablehnen, wenn bereits mehrere schwerbehinderte Gäste an Bord sind. Ein Recht auf jederzeitigen Transport haben nur Reisende, die eine Begleitperson mitbringen. Tipp: Manche Gesellschaften gewähren bei innerdeutschen Flügen einen Rabatt für den Begleiter.

Theoretisch müssen Passagiere ihren Rollstuhl erst 48 Stunden vor dem Abflug melden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen Reiseexperten jedoch, den Bedarf bereits bei der Buchung anzumelden - inklusive exakter Infos zu Gewicht und Maßen. Wer die Anmeldung vergessen hat, wird zwar mitgenommen, muss aber längere Wartezeiten in Kauf nehmen.

Wie läuft die Reise ab?

In der Regel steigen Rollstuhlfahrer bereits am Check-In auf einen Leihrollstuhl um. Der eigene Rollstuhl wird als kostenloses Sperrgepäck im Frachtraum transportiert. Wer allein reist, wird dann nach der Sicherheitskontrolle von einem Flughafenmitarbeiter bis zum Gate begleitet. Steht das Flugzeug auf dem Rollfeld, bringt ein behindertengerechter Bus den Passagier als erstes zum Flieger. Beim Aussteigen müssen Rollstuhlfahrer dagegen bis zuletzt warten.

Für Fluggäste, die komplett auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gibt es beim Einstieg extra schmale Kabinenrollstühle. Mit diesen können sie auch die bordeigene Toilette anfahren. Auf dem WC selbst ist es jedoch zu eng für einen Rollstuhl.

Was tun bei einer Beschädigung des Rollstuhls durch die Airline?

Aus Sicherheitsgründen dürfen in Flugzeugen nur Rollstühle mit Trockenbatterie transportiert werden. Vor dem Verladen muss zudem die Batterie abgeklemmt sein. Sollte es während des Transports zu Beschädigungen kommen, muss die Airline am Zielort einen Ersatz-Rollstuhl stellen. Bei Problemen, die sich nicht direkt mit der Fluggesellschaft klären lassen, hilft die Schlichtungsstelle für Fluggastrecht.