Neue Regelung für Flüssigkeiten auf deutschen Flughäfen

Von Frank Hertel
28. April 2011

Seit 2006 ein Anschlag auf ein Flugzeug vereitelt werden konnte, bei dem der Sprengstoff in einer flüssigen Form an Bord des Flugzeugs gelangte, gibt es in Europa ein Flüssigkeitsmitnahmeverbot für Flugpassagiere. Man darf nur Flaschen, Tuben und Cremetiegel mit 100 Milliliter Füllung mitnehmen, aber auch nur dann, wenn sie in einem Klarsichtbeutel verpackt sind.

Eine EU-Verordnung möchte diesem Vorgehen nun ein Ende bereiten. Ab April 2013 soll die Regelung in der ganzen EU wieder aufgehoben werden. Der Leiter des Referates für Luftsicherheit bei der deutschen Bundespolzei, Steffen Richter, erklärt, dass ab 29. April auf deutschen Flughäfen schon ein kleiner Anfang der neuen Richtlinie erfolgen wird.

Ab Freitag darf man auf Transitflügen Flüssigkeiten mitnehmen, die man im Duty-Free-Shop gekauft hat, diese Flüssigkeiten müssen aber mit einem speziellen Gerät durchleuchtet werden. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) kritisiert die Komliziertheit des Vorgehens und rechnet mit noch längeren Wartezeiten für die Passagiere.