Die Sicherheitsbestimmungen und -kontrollen am Flughafen

Flughäfen dienen zur An- und Abreise mit dem Flugzeug. Bevor man den Flug antreten kann, müssen jedoch die Sicherheitsbestimmungen des Flughafens beachtet werden. Die Flughafensicherheit dient vor allem der Vorbeugung möglicher Verbrechen. Zentrales Thema in diesem Bereich sind die Passagier- und Gepäcküberprüfungen. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Flughafensicherheit.

Von Jens Hirseland

Flughafensicherheit: Generelle Merkmale und Funktion

Jeden Tag nutzen unzählige Menschen einen Flughafen. Da die Gefahr besteht, dass sich darunter auch Attentäter befinden, sind strenge Sicherheitskontrollen erforderlich. Davon sind vor allem Passagiere und Gepäck betroffen.

Zur Flughafensicherheit zählt man sämtliche Maßnahmen zur Vorbeugung von Verbrechen am Boden. Besonders Terroranschläge stehen dabei im Mittelpunkt, denn Flughäfen sind mit ihren zahlreichen Menschen auf geringem Raum ein beliebtes Ziel von Terroristen.

Meist verfügen die Flughäfen über eigenes Sicherheitspersonal; Unterstützung gibt es von der Polizei. In manchen Ländern kommen außerdem Soldaten oder paramilitärische Kräfte zum Einsatz.

Die Flughafensicherheit wird zur Luftsicherheit gezählt; diese befasst sich um die Vermeidung krimineller Einwirkungen auf den Luftverkehr. Nicht dazu gezählt werden hingegen die Flugsicherung zur Regelung des Flugverkehrs sowie die Flugsicherheit zur Vermeidung von Flugunfällen. Zu den möglichen äußeren Gefahren zählen vor allem Flugzeugentführungen oder Sabotageakte.

Gesetzliche Regeln

Die Terroranschläge am 11.11.2001 waren Anlass dafür, neue Sicherheitsvorkehrungen einzuführen, mit dem Ziel, Terroristen den Zugang zu einem Flugzeug unmöglich zu machen. Es kam zur Aufteilung des Flughafengeländes in diverse Sicherheitszonen; zudem wurden die Kontrolle von Gepäck und der Passagiere verschärft.

Die Flughäfen haben zudem die Pflicht, eigene Sicherheitsprogramme zu erstellen. Hierzulande regelt das Bundesgesetz die entsprechenden Maßnahmen. Zu den Vorbeugemaßnahmen im Bereich der Flughafensicherheit zählen:

  • Bestimmtung der Kompetenzen und Aufgaben der Luftfahrtbehörden
  • Regelung des Verfahrens der Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Regelung der Eigensicherungspflichten der Flughafenbetreiber
Die Kontrollen von Gepäck und Passagieren wurden verschärft
Die Kontrollen von Gepäck und Passagieren wurden verschärft

Umsetzung: Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen

Zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen finden dort diverse Kontrollen statt.

Die Fluggast- und Warenkontrolle

Bei den Sicherheitskontrollen kommen zwei Arten zur Anwendung: die Fluggastkontrolle (FGK) sowie die Gepäck- und Warenkontrolle (GWK). Bei der Fluggastkontrolle werden die Passagiere, die eine Flugreise antreten, intensiv überprüft. Aber auch Personal, das auf dem Flughafen arbeitet und in den Sicherheitsbereich gelangt, unterliegt den Sicherheitsbestimmungen.

Bestimmungen bei einer Sicherheitskontrolle

Bei einer Sicherheitskontrolle werden sowohl die Passagiere selbst als auch ihr Gepäck durchsucht. Dabei kommen technische Geräte wie Metalldetektoren oder Röntgenstrahlen zum Einsatz. Außerdem wird sichergestellt, dass bestimmte Gepäckstücke, die seit der Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen im Jahr 2006 nicht mehr im Handgepäck mitgenommen werden dürfen, nicht an Bord des Flugzeugs gelangen.

Dazu gehören unter anderem spitze Gegenstände wie

sowie feuergefährliche Gegenstände wie

Zudem dürfen auch keine Sportgeräte wie

  • Golfschläger
  • Stöcke oder
  • Schläger aller Art sowie
  • Spielzeugpistolen

die Sicherheitskontrolle passieren, ebenso wenig größere Mengen an Flüssigkeiten oder Gels.

Gefährliche Gegenstände müssen ins Aufgabegepäck oder dürfen gar nicht mitgenommen werden
Gefährliche Gegenstände müssen ins Aufgabegepäck oder dürfen gar nicht mitgenommen werden

Ablauf

Während der Kontrolle werden alle losen Gegenstände, die der Passagier mit sich trägt, wie das Handgepäck oder Fototaschen, auf ein Fließband gelegt. Dieses befördert die Gepäckstücke durch eine Durchleuchtungseinheit. Mithilfe eines Monitors werden die Gegenstände von geschultem Personal begutachtet und durch eine Anlage überprüft.

Kommt es zu einem Verdachtsfall, wird das Gepäckstück geöffnet, um es eingehender zu untersuchen. In der Zwischenzeit werden die Fluggäste durch ein spezielles Tor geleitet, das über Metalldetektoren verfügt. Für den Fall, dass es beim Passieren des Tors zu einem akustischen Signal kommt, findet eine Durchsuchung der betroffenen Person statt.

Separat überprüft wird das Hauptgepäck des Fluggastes. In der Regel ist die Anwesenheit des Passagiers dabei nicht erforderlich.

Zuverlässigkeitsüberprüfung

Auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung zählt zur Flughafensicherheit. Diese wird jedes Jahr durch die Luftsicherheitsbehörden durchgeführt und ist für folgende Personengruppen konzipiert:

  • Personal bei Fluggesellschaften, an Flughäfen sowie an Flugplätzen
  • Mitglieder und Flugschüler von Flugsportvereinen - Ausnahme: Piloten, die nur eine Segelflug- oder Ultraleichtflugzeuglizenz besitzen

Es kommen private Sicherheitsfirmen zum Einsatz, ebenso Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung, die Zertifizierung erfolgt nach einer gründlichen Hintergrundüberprüfung. Erst nach Überprüfung der einzustellenden Person bzw. der Zuverlässigkeit vom Luftfahrt-Bundesamt bei unterschiedlichen Stellen darf die Einstellung erfolgen.

Kann die Zuverlässigkeit nicht bestätigt werden, darf der Zutritt zu allgemein zugänglichen Bereichen am Flugplatz nur mit gültiger Zugangsberechtigung nach Abschluss der Kontrollen erfolgen. Betroffenen Personen ist es nicht erlaubt, am Flugplatz, am Flughafen oder im Flugzeug zu arbeiten.

Eine Ausübung der Tätigkeit am Flughafen in sicherheitsrelevanten Bereichen ist somit nur mit positiv verlaufender Überprüfung möglich. Davon betroffen sind:

  • Piloten (ausgenommen denen mit ausländischem Flugschein) und Flugbegleiter
  • Sicherheits- und Bodenpersonal
  • Warenlieferanten und Reinigungskräfte
  • Beschäftigte von Bauunternehmen
  • Transporteure

Flughafenbewachung und Zugangskontrollen

Und auch die Bewachung des gesamten Geländes sowie kontrollierte Zugänge für Personal und Lieferverkehr sind Teil der Flughafensicherheit. Zu diesem Zweck sind folgende Maßnahmen üblich:

  • regelmäßige Streifzüge
  • Zugangskontrollen durch Dienstausweise, PIN-Eingaben etc.
  • Alarmanlagen
  • Umzäunung
  • Beleuchtung und Bewegungsmelder
  • Videoüberwachung