Ach du dicker Hund - Geplatzter Flug endet vor Gericht

Hund zu dick geworden - "Bello" darf nicht mehr als "Handgepäck" mitreisen

Von Jutta Baur
14. Januar 2011

Wie schon häufiger geschehen, sollte Familienhund "Bello" per Flugzeug mit in den Urlaub reisen. Diesmal hieß das Ziel des Flugs Portugal. Bello war bisher immer in der Kabine mitgeflogen. Kein Problem, dachte eine Famile aus Düsseldorf, und nahm den Hund mit zum Check-In. Doch am Schalter gab es eine böse Überraschung. Bello sei zu dick geworden und damit zu schwer, um noch als Handgepäck in die Kabine zu dürfen. Bello sollte samt einer entsprechenden Box in den Frachtraum verbannt werden.

Aus Flugreise wurde Autofahrt

Der Familienvater machte sich eilends per Taxi auf den Weg, um schnell eine solche Frachtbox zu besorgen. Zurück in der Flughafenhalle sah er gerade noch, wie der Schalter der Fluglinie Iberia dichtgemacht wurde.

Damit hatte sich die Reise per Flieger noch vor dem Start erledigt. Die Familie fuhr schließlich mit dem Auto zu ihren Urlaubsort.

Amtsgericht fordert beide Parteien zur Kostenteilung auf

Vor Gericht versuchten die Tierbesitzer das Geld für die Flugkarten zurückzubekommen. Immerhin handelte es sich um 910 Euro. Iberia bestand darauf, dass der entsprechende Schalter völlig korrekt geschlossen habe.

Das Amtsgericht Düsseldorf, dem der Fall vorliegt, regte einen Vergleich an. Da die Familie nicht beweisen kann, unrechtmäßig behandelt worden zu sein, sollten sich beide Parteien gütlich einigen. Jeder übernimmt die Hälfte der Kosten.

Passend zum Thema