Wasserrohrbruch und Stromausfall - Vermieter von Ferienhäuser haften

Von Viola Reinhardt
28. Februar 2012

Wer eine Reise unternimmt ist nicht immer davor gefeit, dass der Aufenthalt den eigenen Wünschen optimal entspricht.

Ein Faktor kann bei diesem Thema sein, dass ein gebuchtes Ferienhaus oder eine Ferienwohnung deutliche Mängel aufweist. Eine defekte Sauna, eine nicht funktionelle Heizung - mangelhafte Zustände der Unterkunft gibt es derer viele. Vermieter berufen sich bei einer Beanstandung nicht gerade selten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Klauseln enthalten, welche einen Urlauber ziemlich im Regen stehen lassen können.

Nun jedoch haben Urlaubsreisende aufgrund eines Gerichtsurteils des Landesgerichtes Dortmund (Akz. 8 O 470/10) deutlich bessere Karten der Haftungsansprüche gegenüber einem Vermieter einer Ferienimmobilie. So gelten Klauseln, die sich zum Beispiel auf mögliche Schäden der Heizung oder auch eines Wasserrohrbruchs beziehen, als unwirksam. Der Grund: Derartige Klauseln seien unter anderem undifferenziert und benachteiligend für Reisende.

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