Aufhebung der Dynamopflicht: Trotzdem bleiben Fragen offen

Von Ingrid Neufeld
9. Juli 2013

Obwohl der Bundesrat für Fahrräder die Aufhebung der Dynamopflicht beschlossen hat, heißt das nicht, dass Stecklampen automatisch geduldet werden. Laut dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sind diese nach wie vor unzulässig. Nur wer ein Rennrad fährt, das bis elf Kilogramm wiegt, fällt unter eine Ausnahmeregelung. Für Mountainbikes gilt diese nicht.

Die Länderkammer entschied zwar, dass Akkus als Stromquellen, oder Batterien mit einer Nennspannung von sechs Volt verwendet werden dürfen, doch nach wie vor steht ein Satz in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der offenbar übersehen wurde. Der Satz besagt, dass die Beleuchtungsanlage mit dem Rad verbunden und permanent betriebsbereit sein muss.

Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) ist die Neuregelung "undurchdacht". Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums gibt es eine Untersuchung zu neuen Fahrradbeleuchtungen, deren Ergebnisse aber bisher nicht öffentlich gemacht wurden.