7. September 2010
Wer mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen campt, fühlt sich frei und ungebunden. Doch was ist zu tun, wenn einmal kein Campingplatz in Sicht ist?
Camping hat für viele Menschen einen Hauch von Abenteuer und Freiheit. Man fährt einfach los und reist von einem Campingplatz zum nächsten. Doch wo übernachtet man, wenn einmal kein geeigneter Campingplatz in der Nähe ist?
Das so genannte wilde Campen ist in Europa fast überall verboten oder nur unter strengen Auflagen möglich. Wer also mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen unterwegs ist, sucht zumeist einen offiziellen Campingplatz auf. Doch nicht immer ist ein geeigneter Platz bei Einbruch der Dunkelheit in Sicht oder man hat einfach nicht mehr die Zeit einen ausgewiesenen Wohnmobilstellplatz zu finden. In diesem Fall muss man also nach einer Alternative suchen.
In Deutschland darf in der Regel frei im Wohnmobil übernachtet werden, vorausgesetzt, es handelt es sich lediglich um eine Fahrtunterbrechung. Das heißt, es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man auf dem ausgewählten Platz Campen würde. Tische und Stühle müssen also im Wohnmobil bleiben. Außerdem darf der Aufenthalt nicht länger als zehn Stunden dauern. Wer mit einem Wohnwagen verreist, darf diesen während der Übernachtung nicht vom Auto abkoppeln.
Findet man keinen geeigneten Campingplatz zum Übernachten, gibt es einige Stellen die als Alternative infrage kommen. Wer mit seinem Wohnmobil in der Stadt unterwegs ist, hat die Möglichkeit auf Parkplätzen von Supermärkten oder Sporthallen zu übernachten. Sofern dort keine Veranstaltungen stattfinden, gelten diese Plätze als ruhig. Auch Parkplätze von Schwimmbädern dienen oftmals als Übernachtungsmöglichkeit. Wer es besonders ruhig mag, kann auch den Parkplatz eines Friedhofs als Schlafstätte benutzen, sofern er sich nicht vor Gespenstern fürchtet.
Für Menschen, die diese Möglichkeiten zu aufregend oder zu abgelegen finden, ist eine Übernachtung auf einer Autobahnraststätte oder einer Tankstelle zu empfehlen. Allerdings sind diese Stellen oftmals mit einem hohen Lärmpegel verbunden. Wesentlich ruhiger sind dagegen Wanderparkplätze, die zumeist am Rande eines Waldes liegen und in der Regel in den Nachtstunden unbelegt sind.
Manchmal gibt es auch die Möglichkeit auf dem Parkplatz eines Restaurants oder einer Gaststätte zu übernachten, wenn man den Besitzer um Erlaubnis fragt. Ist man nur mit einem Zelt unterwegs und nicht motorisiert, darf man in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg sein Zelt in der freien Natur aufschlagen, solange dies nicht in einem Naturschutzgebiet der Fall ist.
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