Wo in Deutschland wildes Campen in freier Natur erlaubt ist

Wer in verbotenen Zonen seine Zelte aufschlägt, muss mit einer Räumungsaufforderung oder Bußgeldern rechnen

Von Ingo Krüger
11. August 2015

Hotel, Ferienwohnung oder -haus, Campingplatz: Die Möglichkeiten, den Urlaub zu verbringen, sind mannigfaltig. Manche Rucksackurlauber ziehen es jedoch vor, in der freien Natur auf einer Wiese oder im Wald zu zelten.

Gebote und Einschränkungen

Doch dies ist in Deutschland nicht überall erlaubt. In

ist es sogar grundsätzlich verboten. Ansonsten gilt die Regelung, dass Campen überall dort gestattet ist, wo es nicht ausdrücklich untersagt ist. Einschränkungen existieren lediglich

  • in Niedersachsen,
  • im Saarland und
  • in Sachsen.

Von der Räumungsaufforderung bis zum Bußgeld

Wer im Wald sein Nachtlager aufschlagen möchte, benötigt die Erlaubnis des Besitzers. Ansonsten ist es verboten. Wer sich beim illegalen Zelten erwischen lässt, muss ein Bußgeld zwischen 10 und 50 Euro bezahlen, da eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Manchmal kommt man jedoch auch mit einer mündlichen Verwarnung und einer Räumungsaufforderung davon.

Camping in einem Korn- oder Rapsfeld gilt jedoch als Sachbeschädigung und kann entsprechend teuer werden. Auch Hausfriedensbruch kann hinzukommen, wenn ein Gelände eingezäunt ist und daher nicht betreten werden darf.

Zudem gilt: Der Lagerplatz muss so verlassen werden, wie er angetroffen wurde.

Regelungen im Ausland

Im Ausland herrschen andere Regelungen. So darf in Skandinavien auf öffentlichem Grund zwei Tage gezeltet werden. Auch Schottland toleriert wildes Camping. In Italien dagegen muss dagegen jeder, der sich abseits von Campingplätzen erwischen lässt, 100 Euro oder mehr zahlen.