Anschnallpflicht in Reisebussen

Von Max Staender
16. März 2012

Bereits seit dem Jahr 1999 ist die Anschnallpflicht auch in Reisebussen vom Gesetz her vorgeschrieben, was viele Reisende gar nicht wissen. Dies gilt sowohl für die Mitfahrer als auch für Servicekräfte, welche ihren Platz jedoch kurzzeitig verlassen dürfen, um ihre Aufgaben während der Fahrt zu erledigen. Selbstverständlich dürfen auch die Reisenden die Bordtoilette benutzen oder private Gegenstände aus dem Gepäcknetz holen. Nach der Rückkehr auf den Platz muss der Anschnallgurt allerdings sofort wieder angelegt werden, was bei Linienbussen nicht der Fall ist. Hier gibt es bislang noch keine Gurtpflicht, was der Gesetzgeber allerdings so schnell wie möglich ändern will.

Sofern drei bis vier Personen in einem Reisebus nicht angeschnallt waren, ist dies für die entsprechende Versicherung also gut nachvollziehbar. Sollten jedoch über zehn Mitfahrer keinen Gurt angelegt haben, muss man davon ausgehen, dass der Busfahrer seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat, womit er haftbar gemacht werden kann. Aus diesem Grund sind mittlerweile in vielen Reisebussen akustische Warnsignale verbaut, die den Fahrer jederzeit darüber informieren, welcher Fahrgast nicht angeschnallt ist.