Reisende mit Fernbus erhalten durch neue Regelung bei Verspätung Entschädigung

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
6. Dezember 2010

Die Reisebusgesellschaften schließen sich der Bahn und den Fluggesellschaften an: wer eine Busreise innerhalb von Europa unternimmt und es zu Verspätungen kommt, hat der Reisende ab sofort Anspruch auf Entschädigung.

Dies ist eine Entscheidung des EU-Ministerrats in Brüssel sowie dem Europaparlament. Doch es gibt eine Bedingung. So muss es sich um eine Fernreise mit einer Mindestlänge von 250 Kilometer handeln. Beträgt die Verspätung mehr als zwei Stunden, so bekommen die Reisenden die Hälfte des Ticketpreises zurück. Für diejenigen, die aus irgendeinem Grund an einem Ort festsitzen und nicht weiterfahren können, muss ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin verpflichtet sich das Unternehmen zu einer angemessenen Entschädigung der Verletzten und deren Angehörigen im Falle eines Unfalls.