Wer in einem Reisebus fährt, unterliegt der Anschnallpflicht - dennoch reisen viele ohne Gurt

Sind die Reisende im Bus nicht angeschnallt, kann der Fahrer beim Unfall haftbar gemacht werden

Von Cornelia Scherpe
30. September 2010

Wer im Auto fährt, für den ist er eine Selbstverständlichkeit: der Gurt. Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur Nutzung dieses Schutzes nicht zum Spaß erlassen, denn der Gurt kann im Unfallsfall das Leben der Menschen retten.

Schon seit 1999 gilt diese Pflicht auch beim Mitfahren in einem Reisebus. Doch seltsamerweise wird die eigentliche Selbstverständlichkeit in diesen Fahrzeugen missachtet. Viele wissen nicht einmal, dass der Gesetzgeber hier klare Regeln aufgestellt hat, denn in Linienbussen muss man sich nicht anschnallen. Eine solche Regelung ist allerdings in Planung.

Busfahrer kann bei Unfall haftbar gemacht werden

Bislang gilt: Reisende im Reisebus müssen während der ganzen Fahrt angeschnallt bleiben, während Reiseführer und sonstiges Servicepersonal zwar aufstehen und ihre Aufgaben erfüllen darf, sich danach aber auch wieder hinsetzen und den Gurt anlegen muss.

Der Busfahrer kann übrigens tatsächlich als Person haftbar gemacht werden, wenn seine Gäste sich nicht anschnallen und es dann zu einem Unfall kommt. Viele Reisebusse sind daher jetzt mit Warnsignalen ausgestattet, sodass der Fahrer ein Signal bekommt, wenn nicht alle Fahrgäste den Gurt geschlossen haben.