Verbraucherschutz: Unzulässige Verträge bei Fernbusreisen

Von Katharina Cichosch
25. April 2014

Der Markt für Fernbusreisen boomt. Im Sommer 2013 fiel das Vorrecht, das die Deutsche Bahn auf vielen Strecken innerhalb Deutschlands innehatte.

Seitdem haben bestehende Busunternehmen ihr Angebot deutlich ausgebaut, etliche neue Anbieter sind außerdem hinzugekommen. Dabei locken vor allem die günstigen Preise, selbst längere Distanzen zwischen Ost und West, Nord und Süd sind so mitunter deutlich günstiger zu haben als eine vergleichbare Fahrt mit der Bahn oder mit dem eigenen Pkw.

Die schlechten Seiten an der Reise mit dem Fernbus

Doch auch diese Reiseoption hat eine Schattenseite: Die Verbraucherzentrale mahnte jetzt zahlreiche Unternehmen von Fernbusreisen ab, darunter unter anderem BerlinLinienBus, Mein Fernbus sowie sieben andere. Darüber hinaus wurde weiteren Anbietern eine zeitliche Frist gesetzt.

Der Hintergrund: Etliche AGBs zur Beförderung enthalten ungültige, zum Teil gesetzeswidrige Klauseln. So entspricht beispielsweise die Haftungssumme bei Gepäckverlust nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, auch der Umgang mit Kunden, die ihre Reise nicht antreten, wird bemängelt.