7. September 2010
Camping zählt zu den beliebtesten Tourismusformen. Es gibt dabei aber auch rechtliche Aspekte zu beachten.
Viele Menschen lieben es im Freien zu campen und dabei scheinbar ungezwungen durch die Natur zu reisen. Doch auch beim Camping müssen rechtliche Dinge beachtet werden.
So groß die Möglichkeiten zum Campen innerhalb Europas sind, so unterschiedlich sind auch die gesetzlichen Regelungen, die nicht nur von Staat zu Staat, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein können. Das liegt vor allem an der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungskompetenz. Während in Deutschland Bundes- und Landesgesetze regeln, an welchen Stellen Camping erlaubt ist, sind zum Beispiel in Italien die einzelnen Kommunen dafür zuständig. Meistens herrscht in EU-Ländern jedoch die Regel, dass Campen nur auf Campingplätzen erlaubt ist, die über eine behördliche Genehmigung und die Zustimmung des Grundstückseigentümers verfügen. So genanntes wildes Camping ist dagegen fast überall verboten.
Viele Camper beschränken sich nicht nur auf eine Reise durch die Natur, sondern wollen auch Städtetouren oder Rundreisen durchführen, was zumeist mit einem Wohnmobil oder einem Wohnwagen geschieht. Dabei sollte man jedoch vorher wissen, wo man sein Fahrzeug zum Übernachten abstellen darf und wo nicht. Nach der deutschen Straßenverkehrsordnung ist das Campen auf öffentlich genutzten Straßen grundsätzlich verboten. Erlaubt ist dagegen eine Übernachtung auf Raststätten oder Parkplätzen. Allerdings gilt dies nur für eine einzige Übernachtung, die in einem Zeitraum von zehn Stunden erfolgen muss. Wer über einen Wohnwagen verfügt, muss diesen während der Übernachtungszeit angekoppelt lassen. Längere Aufenthalte sind also nicht gestattet.
Mit einem Wohnmobil darf man sich außerhalb eines offiziellen Campingplatzes nur dann aufhalten, wenn man die Fahrtüchtigkeit des Mobils wiederherstellen muss. Neben der Reparatur dürfen jedoch keine anderen Aktivitäten, wie z.B. Mittagessen am Campingtisch, durchgeführt werden.
Auch wer in einem Wald übernachten will, muss aufpassen, dass er sich nicht strafbar macht, da dies gegen das Naturschutzgesetz verstoßen kann. In einigen Bundesländern wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein gibt es jedoch Ausnahmeregelungen. So darf man in freier Natur zelten, solange dies nicht in einem Naturschutzgebiet geschieht.
Reist man zum Camping ins Ausland, sollte man sich gründlich über die Regelungen des jeweiligen Landes informieren, denn was in Italien, Österreich oder der Schweiz erlaubt ist, kann in Griechenland, Kroatien oder Ungarn wiederum verboten sein.
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