Transaktionsentgelte für Flugbuchungen unzulässig - Billigfluganbieter bekommen Rüffel

Von Marion Selzer
8. August 2012

Die Verbraucherzentrale Bundesverband kämpft schon lange gegen die versteckten Kosten bei Billigfluganbietern. Einen Teilerfolg konnte sie erzielen, indem sie gerichtlich durchgesetzt hatte, dass zumindest eine Art der Zahlung kostenfrei abgerechnet werden muss. Allerdings sind die Anbieter gewitzt und so hatte daraufhin der Billiganbieter Ryanair seine Klauseln insofern abgeändert, dass sie irischem Recht unterlagen und damit das Recht haben, zwölf Euro pro Person einzukassieren.

Auch Wizz Air und Easyjet taten es Ryanair gleich und so entstand aus dem Vorhaben die Verbraucher zu schützen, ein Nachteil für diese. Damit soll jetzt Schluss sein. Durch eine neue EU-Verordnung soll einheitlich festgelegt werden, dass versteckte Kosten nicht mehr erhoben werden dürfen, insbesondere eine Erhebung von Transaktionsentgelten soll unterbunden werden.