Bahn-Chaos ohne Ende: Fahrgäste haben Recht auf Entschädigung

Von Dörte Rösler
14. August 2013

Nicht nur am Mainzer Bahnhof kommt es derzeit zu Verspätungen und Zugausfällen. Bahnkunden müssen im ganzen Bundesgebiet mit Beeinträchtigungen rechnen. Gut zu wissen, das man in solchen Fällen mit einer Entschädigung rechnen kann. Aber wann muss die Bahn zahlen, und wie kommt man an sein Geld?

Die Regeln sind klar: verspätetet sich die Ankunft am Zielort um eine Stunde, zahlt die Bahn 25 Prozent des Ticketpreises zurück. Bei einer zweistündigen Verspätung verdoppelt sich die Summe. Zieht sich die Wartezeit bis in die Nacht hin, kann der Fahrgast sich auf Kosten der Bahn ein Hotelzimmer suchen.

Das Nachsehen haben allerdings Bahnkunden mit Zeitkarte. Sie erhalten maximal 25 Prozent erstattet. Mit einer Streckenzeitkarte reduziert sich die Summe im Fernverkehr auf 5 Euro, im Nahverkehr gibt es für eine Stunde Verspätung eine Pauschale von 1,50 Euro.

Bevor man an sein Geld kommt, steht allerdings etwas Papierkram an. Die Servicezentren der Deutschen Bahn händigen Fahrgästen ein Beschwerdeformular aus, das sie ausfüllen und mit entsprechenden Belegen wieder einreichen müssen. Möglich ist dies bei den Zugbegleitern oder Ticketschaltern am Bahnhof.

Wer es eilig hat, kann bei einer angekündigten Verspätung aber auch komplett auf die Reise verzichten. Die Bahngesellschaft muss dann das Ticket wieder zurücknehmen.