Bezahlte Bahncard lässt auf sich warten - "Schwarzfahrerin" muss nicht zahlen

Von Alexander Kirschbaum
5. März 2013

Bahnfahrer, die eine Bahncard bestellt haben, sollten sich darum kümmern, diese rechtzeitig zu erhalten. Ärger mit der Deutschen Bahn ist ansonsten vorprogrammiert. Eine Frau aus München hatte im Januar des vergangenen Jahres eine Jahresbahncard 50 bestellt und direkt bezahlt. Bis Mitte März konnte sie mit einem vorläufigen Ausdruck zum ermäßigten Tarif fahren.

Im April hatte sie die bezahlte Bahncard immer noch nicht erhalten, dennoch buchte sie eine Fahrt nach Düsseldorf zum Bahncard-50-Tarif. Ein Schaffner akzeptierte den vorläufigen Ausdruck, der im März abgelaufen war, nicht, und verdonnerte die Frau zu einem erhöhten Fahrpreis von 109 Euro wegen Schwarzfahrens.

Den "Schwarzfahrer-Preis" zahlte die Münchnerin nicht, sondern reichte die gültige Bahncard nach. Allerdings erst im Juli, als sie sie endlich erhalten hatte. Die Bahn klagte daraufhin vor Gericht auf Zahlung des erhöhten Fahrpreises, da Kunden nur eine Woche Zeit haben, ein gültiges Ticket nachzureichen. Halten sie die Frist ein, dann müssen sie lediglich einen Verwaltungsaufwand in Höhe von sieben Euro bezahlen.

Das Amtsgericht München verurteilte die Frau jetzt nur zur Zahlung der Verwaltungsgebühr, da die Bahn zuständig für die Zusendung der Bahncard sei. Daher gelte in diesem Fall nicht die Frist von einer Woche. Um der Verwaltungsgebühr zu entgehen, hätte sich die Frau in den Augen des Gerichts allerdings darum kümmern müssen, die Bahncard rechtzeitig zu erhalten.