Deutsche Bahn darf Schienennetz nur unter Auflagen der EU behalten

An diese Vorgaben muss sich der Konzern halten, um einem Operationsverbot zu entgehen

Von Ingo Krüger
1. Februar 2013

Die Zerschlagung der Deutschen Bahn findet nicht statt. Das Unternehmen darf sein Schienennetz weiter behalten. Dies hat jetzt die EU-Kommission in Brüssel entschieden.

Unabhängige Bereiche gefordert

Allerdings gibt es Einschränkungen, die bei der DB und der Bundesregierung auf wenig Gegenliebe stoßen. So darf der Konzern Schienennetz und Betrieb nur dann unter dem Dach einer Holding weiterbetreiben, wenn beide Bereiche weitgehend unabhängig voneinander sind.

Beide Sparten sollen eine eigene Führung bekommen. Außerdem muss die Rechnungsführung getrennt erfolgen, damit keine Querfinanzierung durch Staatsgelder stattfindet. Auch die Computersysteme dürfen nicht miteinander verbunden sein. Sollten Arbeitnehmer von einem Bereich in den anderen wechseln wollen, erfolgt automatisch eine Sperrzeit. Zwischen Verkehr und Infrastruktur dürfe, so die Pläne der EU, keine wettbewerbsverzerrende Quersubventionierung bestehen.

Europaweite Wettbewerbsbedingungen

Die Deutsche Bahn muss europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und ab Ende 2019 allen anderen Bahnunternehmen freien Zugang zu ihren Schienennetzen ermöglichen. Sollte die DB gegen die Auflagen verstoßen, droht dem Unternehmen das Verbot außerhalb der eigenen Landesgrenzen operieren zu dürfen.