Bahnfahren ohne Ticket - was tun, wenn der Automat streikt?

Drei Schritte zur Absicherung, um ein Bußgeld zu umgehen

Von Dörte Rösler
15. Oktober 2014

Viele Bahnkunden kaufen ihre Tickets mittlerweile am Automaten. Wenn die Technik streikt, stehen sie jedoch ohne gültige Fahrkarte da. An größeren Bahnhöfen können sie sich dann an den Schalter wenden. Aber was tun, wenn nur der Automat zur Verfügung steht? Unter bestimmten Bedingungen dürfen Reisende auch ohne Fahrkarte in den Zug steigen.

Wer unfreiwillig zum Schwarzfahrer wird, sollte sich allerdings absichern.

  • Schritt 1: die Nummer des Fahrkartenautomaten notieren. Sollte der Automat mutwillig zerstört worden sein, kann man zusätzlich ein Foto machen.
  • Schritt 2: Wenn ein Handy zur Hand ist, bei der Störungsstelle der Bahn anrufen. Diese ist kostenlos über die 0800-2886644 zu erreichen.
  • Schritt 3: im Zug umgehend beim Schaffner melden und eine reguläre Fahrkarte erwerben.

Der Fahrgast ist für passendes Kleingeld verantwortlich

Mit diesen drei Maßnahmen sind Reisende rechtlich auf der sicheren Seite. Wer die Störungsstelle nicht erreicht hat, muss seinen Personalausweis vorzeigen, um eventuell später eine "Fahrpreisnacherhebung" von mindestens 40 Euro zu zahlen. Sobald man den Defekt nachweisen kann, wird die Nacherhebung allerdings nicht fällig.

Schwieriger ist es, wenn der Automat nicht mehr genug Wechselgeld hat. Dann weist er Kunden mit größeren Scheinen zurück. Ein Defekt ist dies im juristischen Sinne aber nicht. Wer kein passendes Kleingeld zur Hand hat und ohne Ticket einsteigt, muss deshalb in aller Regel ein erhöhtes Beförderungsgeld einkalkulieren.