Tipps und Hinweise zur Miete eines Leihwagens im Urlaub

Von Ingo Krüger
12. Juni 2013

Wenn man im Urlaub auf ein Auto nicht verzichten möchte und einen Mietwagen bucht, gilt es einige Dinge unbedingt zu beachten. So sollte die Anmietung eines Fahrzeuges immer schriftlich erfolgen. Der Vertrag sollte nicht nur in der Landessprache, sondern auch auf Englisch verfasst sein. In einigen Ländern ist zudem der internationale Führerschein erforderlich.

Manche Angebote für Mietwagen beinhalten eine Kilometerbegrenzung. Dies ist heute nicht mehr üblich. Kosten für einen Zweitfahrer allerdings schon. Häufig schreiben die Autoverleiher auch ein Mindestalter vor. Als Faustregel gilt: Je jünger der zusätzliche Fahrer ist, desto höher fällt die Leihgebühr aus.

Vor unliebsamen Überraschungen schützt ein klar ausgewiesener Gesamtpreis. Unerwartete, horrende Nebenkosten sind so ausgeschlossen. Daher ist es auch wichtig, darauf zu achten, ob das Auto mit vollem Tank zurückgegeben werden muss. Teuer kann es werden, wenn der Vermieter selbst auftanken muss.

Ein Unfall mit einem Leihfahrzeug kann ohne Vollkasko-Versicherung ins Geld gehen. Hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Auch auf die Haftpflichtversicherung sollten Urlauber unbedingt achten. Die Deckungssumme sollte wenigstens eine Million Euro betragen. Bei einer Tour abseits asphaltierter Straßen empfiehlt sich eine Zusatzversicherung für Glas und Boden. Zusätzliches Zubehör, wie Kindersitz oder Navigationsgerät, erhöht den Betrag in vielen Fällen um einiges.

Bei der Entgegennahme des Mietwagens sollte man diesen inspizieren und etwaige Schäden protokollieren lassen. Lackkratzer und andere Beschädigungen am besten mit einer eigenen Kamera vor der Abfahrt fotografieren. Liegen gravierende Mängel vor, sollte man auf einem Alternativwagen bestehen.

Nach der Rückgabe des Fahrzeugs sollte man sich grundsätzlich sofort die Rechnung zur Prüfung schicken lassen. Oft ist der Vermieter über die Kreditkartenbuchung autorisiert, zusätzliche Belastungen abzubuchen, etwa Gebühren für Verkehrverstöße. Dies ist nicht selten der Grund für eine hohe Abbuchung.