Mietwagen nach Unfall - Geschädigte müssen Kosten niedrig halten

Von Dörte Rösler
8. Januar 2014

Nach einem Unfall hat der Geschädigte nicht nur Anspruch auf Reparatur seines Wagens. Während das Auto in der Werkstatt ist, kann er auch ein Ersatzfahrzeug mieten. Die Rechnung übernimmt die Versicherung des Unfallgegners. Aber nur, wenn die Kosten im Marktdurchschnitt liegen.

In einem entsprechenden Urteil verweist das Amtsgericht München auf die Schadensminderungspflicht des Unfallgegners. Wenn er einen Mietwagen verlangt, muss er Angebote vergleichen und dann das billigste wählen. Auch eine Vollzeitberufstätigkeit befreit nicht von dieser Pflicht.

Klägerin in München bekam nur kleinen Teil von geforderter Summe

Im konkreten Fall war an einem geparkten Auto ein Schaden von 2676 Euro entstanden. Während der Reparatur mietete die Halterin für fünf Tage einen Leihwagen und verlangte dafür weitere 1129 Euro.

Die Versicherung fand das zu teuer. Sie überwies der Frau nur 330 Euro - woraufhin diese vor Gericht klagte.

Die Richter bestätigten die Rechtsauffassung der Versicherung. Ein Vergleich bei verschiedenen Mietwagenfirmen ergab Preise zwischen 239 Euro und 367 Euro. Mit der gebotenen Summe sei die Geschädigte also ausreichend versorgt.